VERLUST VON ZULASSUNGSDOKUMENTEN

Die Typenscheine von neueren Fahrzeugen sind dünner geworden und Datenauszüge bestehen nur noch aus einem Blatt Papier. So kann es schon vorkommen das Zulassungsdokumente verloren gehen. Häufig wird erst beim Verkauf eines Fahrzeuges dieser Verlust bemerkt. Geht ein Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug, usw.) verloren muss ein sogenanntes Duplikat (Zweitschrift) ausgestellt werden. Nachstehend eine Beschreibung was zu tun ist.

BEI ERSTMALIGER ZULASSUNG IN ÖSTERREICH NACH DEM 01.07.2008

Fahrzeuge die nach dem 01.07.2008 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, sind in der Genehmigungsdatenbank gelistet. In diesem Fall wird von der örtlichen Zulassungsstelle ein Duplikat in Form eines Datenausdrucks aus der Genehmigungsdatenbank erstellt. Erforderliche Unterlagen:

» Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers

» Diebstahlsanzeige der örtlichen Polizei (Nur bei Diebstahl erforderlich)

AUSSTELLUNG EINES COC-DUPLIKATS (FÜR EIGENIMPORT)

Bei Eigenimporten ist für Fahrzeuge mit einer EG-Betriebserlaubnis ein COC-Dokument erforderlich. Duplikate können bei den österreichischen Ducati Händlern beantragt werden. Da diese beim Hersteller im Original angefordert werden müssen, muss mit einer Beschaffungszeit von mindestens zwei Wochen gerechnet werden. Das Duplikat wird dem Händler zugesandt. Die Kosten für ein COC-Duplikat belaufen sich auf EUR 120,00 (inkl. 20% Mwst) und sind beim Händler zu entrichten. Folgende Unterlagen sind für die Anforderung eines COC-Duplikats erforderlich:

» Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers

» Diebstahls-/Verlustanzeige der örtlichen Polizei (Original)

» Kopie eines Zulassungsdokuments (Datenauszug, letzter Zulassungsschein...)

» Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)

VERLUST DES TYPENSCHEINS

Bei Verlust des Typenscheins kann bei den österreichischen Ducati Händler ein Typenschein-Duplikat beantragt werden. Sollte die Ausstellung eines Duplikats möglich sein, wird das dieses dem Händler zugesandt. Die Kosten belaufen sich auf EUR 180,00 (inkl. 20% Mwst) und sind beim Händler zu entrichten. Die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung eines Typenschein-Duplikats sind:

» Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers

» Original Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) bzw. Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde (BH, Verkehrsamt...), wo das Fahrzeug zugelassen ist bzw. zuletzt war.

» Kopie des Zulassungsscheins

» Kaufvertrag, Rechnung oder Schenkungsurkunde (Besitzverhältnisse müssen nachvollziehbar sein)

ACHTUNG! Bei älteren Fahrzeugen kann möglicherweise keine Zweitschrift mehr ausgestellt werden. In diesem Fall ist es notwendig das Fahrzeug neu zu genehmigen.

VERLUST DER EINZELGENEHMIGUNG

Wurde das Fahrzeug mit einer Einzelgenehmigung zugelassen, muss die Zweitschrift bei der ausstellenden Behörde beantragt werden. Dies sind die technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Erforderliche Unterlagen müssen mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.