NEUFAHRZEUG | GEBRAUCHTFAHRZEUG | |
---|---|---|
Kaufvertrag / Händlerrechnung | Erforderlich | Erforderlich |
COC Dokument | Erforderlich | Vorteilhaft |
Gültige technische Überprüfung (§57a Anmeldegutachten, TÜV)* | - | ggf. erforderlich |
Ausländische Zulassungsdokumente (Meist aus zwei Teilen bestehend) | - | Erforderlich |
* Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden.
Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese kann bei der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung in dem sich der Hauptwohnsitz befindet beantragt/durchgeführt werden. Die in diesem Fall erforderlichen Unterlagen müssen mit der Prüfstelle abgestimmt werden.
Die Exclusive Cars Vertriebs GmbH hat diese Seiten erstellt um den Kunden einen möglichst kompletten Überblick zu diesen Themen zu verschaffen. Exclusive Cars Vertriebs GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und die Vollständigkeit der Inhalte auf dieser oder einer anderen hier zitierten Seite. Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung und darum können aus deren Verwendung keine Rechtsansprüche begründet werden! Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständigen Behörden. Wir ersuchen Sie Informationen über Korrekturen oder Ergänzungen an wien[at]exclusivecars.eu zu übermitteln. |