Liebe Interessenten,
Liebe Interessentinen,

gerne unterstützen wir Sie beim Import Ihres Fahrzeugs nach Österreich. Doch gilt es bei einem Eigenimport einiges zu beachten. Wir empfehlen die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen um so eine unangenehme Überraschung, die die Freude am neuen Fahrzeug trübt, zu vermeiden.

Aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen muss beim Eigenimport zuerst einmal unterschieden werden ob es sich bei dem zu importierenden Fahrzeug um ein Gebraucht- oder um ein Neufahrzeug handelt.

Im Bezug auf die Zulalssung von Fahrzeugen gelten alle Fahrzeuge die keine Zulassung hatten - unabhängig von Kilometerstand - als Neufahrzeuge (Finanztechnisch gibt es abweichende Regelungen die für die Zulassung zweitrangig sind). Fahrzeuge die mit einem Überstellungskennzeichen zugelassen wurden, gelten als zugelassene Fahrzeuge.

Bei Eigenimport eines Fahrzeuges ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Dies fällt in die Zuständigkeit der technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet.

Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis müssen in Österreich nicht mehr gesondert genehmigt werden. Als Nachweis darüber ist ein COC-Papier erforderlich. Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen wurden. Nach erfolgter Eintragung wird ein Datenauszug als Anmeldedokument für die Zulassung erstellt. Mit diesem Dokument kann, nachdem die NoVA beim zuständigen Finanzamt abgeführt wurde, die Zulassung erfolgen.

Erst nach Vorliegen und Überprüfung der kompletten Daten und der erforderlichen Unterlagen kann festgestellt werden, ob das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingemeldet werden kann. Die Kosten der Einmeldung belaufen sich auf Euro 180,00 inklusive Mwst und müssen bei Beantragung des Datenauszugs bezahlt werden.

ABLAUF BEI EINEM EIGENIMPORT

KundeVorbereitung der Unterlagen
Übermittlung der Unterlagen an office@wvta.at unter einhaltung folgender Regeln:
- Mail mit Fahrgestellnummer im Betreff
- Angabe der Rechnungsadressse und Telefonnummer für Rückfragen

- Anhänge müssen gut leserlich sein (PDF-Format bevorzugt)

- Mailgröße darf 10 MB nicht überschreiten

WVTAPrüfung ob eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank möglich ist
Bei positiven Entscheid Eintragung der Daten in die Genehmigungsdatenbank und Zusendung der Rechnung für die Eintragung an den Kunden *
Erstellung eines Anmeldedokuments für die Zulassung *
Bei negativen Entscheid Empfehlung für weitere Vorgehensweise
Kunde

Verzollung und Einfuhr nach Österreich (Bei Import aus einem Drittland)

Bezahlung der WVTA Rechung
WVTAZusendung der Zulassungsdokumente (nach Zahlungseingang)
KundeBezahlung der NoVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt
Zulassung des Fahrzeuges

* Voraussetzung für eine mögliche Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Inland ist, dass dieses Fahrzeug nicht mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG eingetragen ist. Eine Freischaltung einer gesperrten Fahrgestellnummer erfolgt durch die Finanzbehörden, sobald die für das Kraftfahrzeug anfallenden Steuern entrichtet wurden.

GENEHMIGUNG IM WERKSAUSLIEFERUNGSZUSTAND

Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eigenimport der Datenauszug ausschließlich den Werksauslieferungszustand des jeweiligen Fahrzeuges dokumentiert. Nachträgliche Änderungen am Fahrzeugen können bei der Einmeldung in die Genehmigungsdatenbank nicht berücksichtigt werden. Diese sind vom Fahrzeughalter/Kunden sofern möglich im Zuge einer Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle des Bundeslandes in dem sich der Hauptwohnsitz befindet nachzutragen.

 

Die Exclusive Cars Vertriebs GmbH hat diese Seiten erstellt um den Kunden einen möglichst kompletten Überblick zu diesen Themen zu verschaffen. Exclusive Cars Vertriebs GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und die Vollständigkeit der Inhalte auf dieser oder einer anderen hier zitierten Seite. Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung und darum können aus deren Verwendung keine Rechtsansprüche begründet werden! Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständigen Behörden. Wir ersuchen Sie Informationen über Korrekturen oder  Ergänzungen an wien[at]exclusivecars.eu zu übermitteln.